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   KG, 08.03.2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13)   

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KG, 08.03.2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) (https://dejure.org/2013,17671)
KG, Entscheidung vom 08.03.2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) (https://dejure.org/2013,17671)
KG, Entscheidung vom 08. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) (https://dejure.org/2013,17671)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Urteilsgründe, Vorstrafen, tatsächliche Feststellungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 StGB, § 53 Abs 2 S 1 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB, § 267 Abs 3 StPO
    Berufung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer Berufungsbeschränkung; Darstellung der Vorstrafen in den Urteilsgründen; Begründung für die Nichteinbeziehung einer Geldstrafe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Berufungsgerichts zum Befinden in eigener Verantwortung über die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten bei einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 20
    Prüfungsumfang im Rahmen der Berufungsbeschränkung bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit; Berücksichtigung von Vorstrafen im Rahmen der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 337
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Ergeben hierbei die für die Strafzumessung zu den Voraussetzungen des § 21 StGB festgestellten Tatsachen Anlass zu der Annahme, sie könnten bei erneuter Entscheidung über die Schuldfrage zur Verneinung der Schuld führen, oder kommt das Berufungsgericht gar zu dem Ergebnis, der Angeklagte sei schuldunfähig ( § 20 StGB), so ist die erklärte Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß unwirksam (vgl. - bezogen auf die Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung - BGH NJW 1996, 2663, 2664; OLG Hamm, aaO; Senat, Urteil vom 18. Februar 2013 - [4] 1 Ss 281/12 [341/12] -).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Die Berufungsbeschränkung, deren Wirksamkeit das Revisionsgericht von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts prüft (vgl. BGHSt 27, 70, 72; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 318 Rn. 33, § 352 Rn. 4), ist wirksam.
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    In aller Regel erfordert dies, dass die Feststellungen des angefochtenen Urteils so umfassend sind, dass sie den Schuldspruch tragen und eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der Rechtsfolgen bilden (vgl. BGHSt 29, 359, 364; KG, Beschluss vom 24. April 2002 - [3] 1 Ss 89/02 [44/02] - Meyer-Goßner aaO § 318 Rn. 16 und 17).
  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Ein sachlichrechtlicher Fehler liegt mithin vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahe lag (vgl. z.B. BGH NStZ 2006, 227, 228 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Voraussetzung für eine wirksame Rechtsmittelbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch ist, dass die Straffrage losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung rechtlich und tatsächlich selbstständig beurteilt werden kann, ohne dass eine Prüfung des übrigen Urteilsinhaltes erforderlich ist (vgl. BGHSt 39, 208, 209).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Die Nachprüfung erstreckt sich lediglich darauf, ob der Tatrichter von unrichtigen oder unvollständigen Erwägungen ausgegangen ist oder sonst von seinem Ermessen in rechtsfehlerhafter Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. BGH NJW 1981, 692; BGH NStZ 1990, 334; zum Ganzen: Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl., Rn. 468-471).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 134/96

    Kenntnis von Vorstrafen - Mitteilung des Urteilstenors - Präzise Zusammenfassung

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Das erfordert in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen, darüber hinaus aber auch - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrunde liegenden Straftaten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266; Senat, Beschlüsse vom 5. November 2009 - (4) 1 Ss 406/09 (226/09) - und 13. September 2012 - (4) 121 Ss 174/12 (211/12) - Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 267 Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Urteil vom 13. Februar 2002 - (5) 1 Ss 370/01 (45/01) - OLG Frankfurt/M. NStZ-RR 2009, 23, 24 m. weit.
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Ergeben hierbei die für die Strafzumessung zu den Voraussetzungen des § 21 StGB festgestellten Tatsachen Anlass zu der Annahme, sie könnten bei erneuter Entscheidung über die Schuldfrage zur Verneinung der Schuld führen, oder kommt das Berufungsgericht gar zu dem Ergebnis, der Angeklagte sei schuldunfähig ( § 20 StGB), so ist die erklärte Berufungsbeschränkung auf das Strafmaß unwirksam (vgl. - bezogen auf die Wirksamkeit der Revisionsbeschränkung - BGH NJW 1996, 2663, 2664; OLG Hamm, aaO; Senat, Urteil vom 18. Februar 2013 - [4] 1 Ss 281/12 [341/12] -).
  • OLG Hamm, 04.01.2001 - 4 Ss 1237/00

    Berufungsbeschränkung, Erklärungsinhalt, Straffrage, Schuldfrage, eigene

    Auszug aus KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13
    Auch bei einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung hat das Berufungsgericht in eigener Verantwortung über die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zu befinden, da dieser Aspekt - im Unterschied zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt ( § 20 StGB) - zur Straffrage und nicht zur Schuldfrage zu rechnen ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Januar 2001 - 4 Ss 1237/00 -, [juris] m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83

    Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem

  • KG, 22.08.2002 - Ss 186/02
  • KG, 13.02.2002 - 1 Ss 370/01
  • KG, 11.02.2022 - 121 Ss 170/21

    Berücksichtigung des drohenden Bewährungswiderrufs bei bewusstem Bewährungsbruch

    Soweit Vorstrafen bei der Strafzumessung berücksichtigt werden sollen, müssen sie in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitgeteilt werden, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) -, juris; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 2. September 2008 - 2 Ss 150/08 -, juris m.w.N.).

    Das erfordert in der Regel Darlegungen über den Zeitpunkt der Verurteilungen, die Art und Höhe der erkannten Rechtsfolgen, darüber hinaus grundsätzlich aber auch - in kurzer, präziser Zusammenfassung - über die zugrundeliegenden Straftaten (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 266; KG, Beschluss vom 8. März 2013 a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 64. Aufl., § 267 Rn. 18 m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16

    Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung

    Auch bei einer auf das Strafmaß beschränkten Berufung hat das Berufungsgericht in eigener Verantwortung über die Frage einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zu befinden, da dies - im Unterschied zur Frage der Schuldfähigkeit überhaupt - zur Straffrage und nicht zur Schuldfrage zu rechnen ist (KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) - zitiert nach juris).
  • KG, 11.07.2018 - 161 Ss 106/18

    Diebstahl mit Waffen - Voraussetzungen

    Hierzu gehören - in gestraffter Darstellung - der Sachverhalt, welcher der einbezogenen Strafe zugrunde lag, das Datum der Entscheidung und deren Rechtskraft sowie der Vollstreckungsstand (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - [4] 161 Ss 21/13 [28/13] - juris Rdnr. 15; Meyer-Großner/Schmitt, a. a. O., § 267 Rdnr. 18; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 19.07.2017 - 161 Ss 94/17

    Revision in Strafsachen: Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der

    (aa) Vorstrafen sind in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 1 StR 371/03 -, juris; KG, Beschluss vom 8. März 2013 - [4] 161 Ss 21/13 [28/13] -, NStZ-RR 2013, 337).
  • KG, 11.07.2018 - 5 Ss 46/18
    Hierzu gehören - in gestraffter Darstellung - der Sachverhalt, welcher der einbezogenen Strafe zugrunde lag, das Datum der Entscheidung und deren Rechtskraft sowie der Vollstreckungsstand (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 8. März 2013 - [4] 161 Ss 21/13 [28/13] -juris Rdnr. 15; Meyer-Großner/Schmitt, a. a. O., § 267 Rdnr. 18; jeweils m. w. Nachw.).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    Im Hinblick auf die erhobene Sachrüge hatte der Senat die Wirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch von Amts wegen und ohne Bindung an die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts zu überprüfen (vgl. BGHSt 27, 70, 72; Senat RuP 2020, 238, 240 und Beschluss vom 8. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13) - [juris-Rdn. 5]; OLG Braunschweig NStZ 2016, 563; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 318 Rdn. 33, § 352 Rdn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 15/21

    Wirksame Berufungsbeschränkung und Sperr-Anordnung

    b) Dies zugrunde gelegt bestehen gegen die - von Amts wegen und damit auch ohne ausdrückliche Rüge vom Revisionsgericht zu prüfende (KG Berlin, Beschluss vom 08. März 2013 - (4) 161 Ss 21/13 (28/13), juris Rn. 5) - Wirksamkeit der vom Angeklagten und der Staatsanwaltschaft erklärten Beschränkungen ihrer jeweiligen Berufungen (auch) hinsichtlich der Fahrt vom 19. Juni 2019 keine rechtlichen Bedenken.
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